Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 9 N 4.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29860
OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 9 N 4.11 (https://dejure.org/2011,29860)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2011 - 9 N 4.11 (https://dejure.org/2011,29860)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2011 - 9 N 4.11 (https://dejure.org/2011,29860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 777/10

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Es war den Gewässerunterhaltungsverbänden auch mit Blick auf die zu erwartende Gesetzesänderung zum 1. Januar 2009 nicht verwehrt, noch in 2008 den Beitrag 2009 zu beschließen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2011 - OVG 9 N 4.11 -).

    Wie das OVG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 30. August 2011 im Verfahren - OVG 9 N 4.11 - ausgeführt hat, ist es nicht zu beanstanden, dass über den Verbandsbeitrag eines Gewässerunterhaltungsverbandes bereits im Vorjahr beschlossen wird.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14

    Gewässerunterhaltungsumlage; Durchgriffsrüge; Verbandsbeitrag; Verbandsbeirat;

    Dies entspricht dem Beschluss des erkennenden Senats vom 30. August 2011 - OVG 9 N 4.11 -, juris.

    Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Beiratsbeteiligung nicht vom Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 2012 - OVG 9 B 63.11 - juris, ab, sondern entspricht dem Beschluss des erkennenden Senats vom 30. August 2011 - OVG 9 N 4.11 -, juris, von dem der erkennende Senat - wie oben ausgeführt - auch mit seinem Urteil vom 21. März 2012 nicht abgerückt ist.

  • VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 1463/10

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Es war den Wasser- und Bodenverbänden auch mit Blick auf die zu erwartende Gesetzesänderung zum 1. Januar 2009 nicht verwehrt, noch in 2008 den Beitrag 2009 zu beschließen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2011 - OVG 9 N 4.11 -).

    Wie das OVG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 30. August 2011 im Verfahren OVG 9 N 4.11 ausgeführt hat, ist es nicht zu beanstanden, dass über den Verbandsbeitrag eines Gewässerunterhaltungsverbandes bereits im Vorjahr beschlossen wird.

  • VG Cottbus, 10.09.2013 - 4 K 536/11

    Gewässerunterhaltungsgebühren

    Es ist nicht zu beanstanden, dass über den Verbandsbeitrag eines Gewässerunterhaltungsverbandes bereits im Zusammenhang mit dessen Haushaltsbeschluss entschieden und dass der Haushalt für ein bestimmtes Haushaltsjahr seinerseits bereits im Vorjahr beschlossen wird, so dass ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres auf der Grundlage des beschlossenen Haushalts gewirtschaftet werden kann; dies galt auch 2008/2009, wobei die absehbare Änderung des Gesetzes zum 1. Januar 2009 dem nicht entgegengestanden hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2011 - 9 N 4.11 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 9 N 199.13

    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband;

    Der erkennende Senat hat indessen bereits mit Beschluss vom 30. August 2011 - OVG 9 N 4.11 - juris, entschieden, dass es auch im Lichte dieser Gesetzesänderung nicht zu beanstanden ist, wenn der Haushaltsplan eines Gewässerunterhaltungsverbandes für 2009 noch im Jahr 2008 - ohne Mitwirkung eines Verbandsbeirats - beschlossen worden ist und dass insbesondere die genannte Gesetzesänderung hierfür keine Sperrwirkung entfaltet hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht